Das lang erwartete Reformpaket eines neuen Bauvertragsrechts hat den Bundestag am 9. März in letzter Lesung passiert. Mit der Einführung eigenständiger Kapitel über den Bauvertrag und den Architekten- und Ingenieurvertrag bekommen diese erstmalig eine gesetzliche Fassung.
Dr. Andreas Koenen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht referiert über die wichtigsten Neuerungen und Änderungen die zum 01.01.2018 in Kraft treten. Anschließend gibt es Zeit für Rückfragen. Jeder Teilnehmer erhält ein Skript.